Flächennutzungsplanänderung Kothigenbibersbach

Bauleitplanung des Marktes Thiersheim

Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 104 und 106 Gemarkung Kothigenbibersbach

B e k a n n t m a c h u n g

Der Gemeinderat von Thiersheim hat am 29.07.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 104 und 106 Gemarkung Kothigenbibersbach im vereinfachten Verfahren zu ändern. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat am 29.07.2020 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung.

Mit der vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:

Darstellung von gemischter Baufläche (M) im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO. Schaffung von Baurecht für mögliche Wohnbebauung.

Das Änderungsgebiet umfasst die Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 104 und 106 Gemarkung Kothigenbibersbach mit einer Fläche von ca. 2.300 m². Der östliche Teil des Grundstücks Fl.Nr. 106 Gemarkung Kothigenbibersbach ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut.

Der Änderungsbereich wird derzeit als Garten und landwirtschaftlich genutzt (Grünland) und liegt auf ca. 525 m üNN.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Begründung können aufgrund der derzeitigen CORONA-Pandemie nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon Nr. 09233/77422-41 in der Zeit vom

27. August 2020 bis zum 28. September 2020

bei der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim, Zimmer 2.06, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Erforderlichenfalls können unter der o.g. Telefonnummer auch andere Termine vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes unter www.thiersheim.de/bauen/Flächennutzungsplanänderung Kothigenbibersbach, auch im Internet eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Über die Anregungen und Bedenken entscheidet der Gemeinderat des Marktes Thiersheim.

Thiersheim, 12.08.2020

Markt Thiersheim

gez.

Frohmader

Erster Bürgermeister

Onlinebeteiligung per E-Mail: bauamt@vg-thiersheim.de

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