Die Hundesteuer für das Jahr 2024 ist am
01. Februar 2024
zur Zahlung fällig.
Alle Steuerpflichtigen, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer bei ihrer jeweiligen Gemeinde einzuzahlen.
Auf diesem Weg weisen wir darauf hin, dass laut Satzungen der Mitgliedsgemeinden alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, anmelde- und steuerpflichtig sind.
Verendete oder abgegebene Hunde müssen unter Vorlage der Hundemarke abgemeldet werden.
Meldungen und Änderungen nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim, Frau Rogler, entgegen.
Thiersheim, im Januar 2024
Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim
gez.
Gerald Bauer
Gemeinschaftsvorsitzender