Bekanntmachung Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist am

01. Februar 2023

zur Zahlung fällig.

Alle Steuerpflichtigen, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer bei ihrer jeweiligen Gemeinde einzuzahlen.

Auf diesem Weg weisen wir darauf hin, dass laut Satzungen der Mitgliedsgemeinden alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, anmelde- und steuerpflichtig sind.

Verendete oder abgegebene Hunde müssen unter Vorlage der Hundemarke abgemeldet werden.

Meldungen und Änderungen nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim, Frau Rogler, entgegen.

Thiersheim, im Januar 2023

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

gez.

Gerald Bauer
Gemeinschaftsvorsitzender

Thiersheim,
20°
Stark Bewölkt
05:0221:25 CEST
Gefühlt: 20°C
Wind: 8km/h SSW
Feuchtigkeit: 72%
Druck: 1008.81mbar
UV-Index: 0
Sa.So.Mo.
25°C / 12°C
29°C / 15°C
32°C / 15°C

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