Bauleitplanung des Marktes Thiersheim
Aufstellung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik Purus” und Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Auslegung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Änderung desFlächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik Purus”
1. Auslegung
Bekanntmachung
Der Gemeinderat des Marktes Thiersheim hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik Purus” und damit verbunden die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Vorentwurf und die Begründung für den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung wurden in der Sitzung am 11.10.2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Auf Grund von § 4 Abs. 1 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, frühzeitig am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Sofern Ihre Aufgaben durch den Bebauungsplan berührt werden und Sie eine Beteiligung am Verfahren wünschen, bitten wir Sie um Stellungnahme bis zum 24.11.2023
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Unterlagen können auch ab dem 23.10.2023 im Internet auf der Homepage des Markt Thiersheim unter www.thiersheim.de/bauen/
eingesehen werden. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Unterlagen dort einzusehen, können Sie die Unterlagen unter info@boekenbrink.com in digitaler Fassung oder in Papierform anfordern.
Wir bitten Sie ihre Stellungnahme in digitaler Form an diese E-Mailadresse zu senden oder schriftlich an das Ingenieurbüro Bökenbrink, Schloßstraße 9, D-90562 Kalchreuth zu richten.
Belange, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist vorgetragen werden, können in der Abwägung unberücksichtigt bleiben. Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, setzten wir Ihr Einverständnis mit dem Vorhaben voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Eckhard Bökenbrink
Stadtplaner BYAK / SRL