Festsetzung und Erhebung von kostendeckenden Gebühren zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 01. Januar 2023

BEKANNTMACHUNG

Beschlussfassung zur aufschiebenden Bedingung aus dem Stabilisierungshilfebescheid ROF-SG12-1546.10-6-6-11 Markt Thiersheim

Festsetzung und Erhebung von kostendeckenden Gebühren gem. Art. 5 und 8 KAG zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 01. Januar 2023.

Der Marktgemeinderat Thiersheim hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 durch einen Bevorratungsbeschluss die Neukalkulation sowie die Festsetzung und Erhebung von kostendeckenden Gebühren gem. Art. 5 und 8 KAG zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 01. Januar 2023 beschlossen.

Thiersheim, den 08.12.2022
 
gez.
 
Werner Frohmader
Erster Bürgermeister
Markt Thiersheim

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