hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass im Zuge des SuedOstLink-Projekts auch im nächsten Jahr in ihrem Gemeindegebiet Vorarbeiten durchgeführt werden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
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